Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1
Hybrid-Seminar
Ziel des Seminars
ist es, betriebliche Führungskräfte und "Zuständige" aus den Unternehmen, die mit Fremdfirmen/Partnerfirmen zusammenarbeiten, mit der Thematik zu sensibilisieren und präventiv reagieren zu lassen. Die Verantwortung und Haftung des Fremdfirmenkoordinators stehen im Vordergrund. Diese Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG.
Zum Thema
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar, da deren Mitarbeiter dreimal häufiger verunfallen als die eigenen. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.
Im Haus der Technik werden Sie geschult für die Koordination von Fremdfirmen gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1. Die Aufgabe des Fremdfirmenkoordinators ist es, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen einzuhalten, um das Unfall- und Gesundheitsrisiko in Ihrem Unternehmen zu minimieren.
Weitere Termine
04.-05.05.2021 in Essen
24.-25.06.2021 in Bingen
19.-20.08.2021 in Timmendorfer Strand
05.-06.10.2021 in Essen
25.-26.10.2021 in Kloster Andechs
06.-07.12.2021 in Essen
Hybrid-Seminar: online-Teilnahme möglich